Der Wochenendvater

Infos zu Scheidung, Trennung, Unterhalt, Kinder

Wer ausgewähltes Kunsthandwerk und wundervoll stimmungsvolle Atmosphäre sucht, ist auf den Domänen-Adventsmärkten richtig. Neben schönen Ständen, ab- wechslungsreichem Kinderprogramm und zahlreichen handwerklichen Vorführungen erwarten Sie weihnachtliche Live-Musik (ab mittags), Rundfahrten mit Kuh- oder Pferdekutsche und Traktor (wetterabhängig) und ein Winterspaziergang über die Felder mit Blick auf die Tiere.

An allen vier Adventswochenenden jeweils 11-19 Uhr, Eintritt: 2 €, freier Eintritt für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.  Domäne Dahlem, 14195 Berlin.

 

Nach neuester Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Mütter künftig nicht mehr den Namen des Vaters ihres Kindes verheimlichen. Mit dieser Entscheidung hat das Gericht das Recht von Männern gestärkt, denen ein Kind untergeschoben wurde (XII ZR 136/09).

Geklagt hat ein Mann, der davon ausging, dass das Kind seiner damaligen Lebensgefährtin von ihm stammt. Deshalb zahlte er der inzwischen von ihm getrennt lebenden Frau rund 4.500 Euro für Babyausstattung und Unterhalt. Als der Mann herausfand, dass er nicht der Vater ist, wollte er den Namen des biologischen Vaters wissen, um von ihm das Geld erstattet zu bekommen. Seine ehemalige Lebensgefährtin sagte ihm den Namen jedoch nicht, sie berief sich auf ihr Schweigerecht. Deshalb zog er vor Gericht und bekam nun mit diesem Grundsatzurteil recht. [spon]

2011 3 Nov

Übrigens

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Heute ist übrigens Weltmännertag.
:-)

Bisher galt, dass alleinerziehende Mütter maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten müssen, solange ihr Kind nicht älter als acht Jahre ist. Nun hat der Bundesgerichtshof diese pauschale Begründungen gerügt. Seiner Ansicht nach müssen sich Richter in jedem einzelnen Fall die Betreuungssituation, die Belastbarkeit des Kindes und der Mutter genau anschauen. [Kanzlei Dollinger]

Keine zwei Monte mehr, und es ist Weihnachten. Schön. Bald beginnt es zu schneien, frühe Dämmerung, Kerzenschein, und jede Menge Märkte wieder.

Am kommenden Wochenende (5. und 6. November) präsentieren auf der Domäne Dahlem über 30  Handwerksbetriebe aus ganz Deutschland präsentieren ihr vielfältiges und erlesenes Angebot selbstgefertigter Textilien aus Naturmaterialien wie Wolle, Seide, Baumwolle und Leinen: Filzer, Weber, Spinner, Klöppler, Seidenmaler, Blaudrucker, Puppenmacher, Hutmacher. Auch die Sankt-Martin-Gänsekeule kann man sich schmecken lassen, es gibt verschiedene bäuerliche Spezialitäten und Musik der Gruppe „New Orleans Caliente“.

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Der Familienkongress in Halle wird 10 Jahre – mit all den vielseitigen Facetten im Familienrecht und der Chancengleichheit. Die Gesellschaft ist permanent im Wandel, wie sich in den vielfältigen Themen der Familienkongresse widerspiegelte. Das lädt geradezu zu einer Reflexion der letzten 10 Jahre ein, mit dem Ziel den Kurs des Vereins “Väteraufbruch für Kinder” neu auszurichten.

Eine Begegnung zwischen Fachwelt und verantwortlichen Eltern war das Markenzeichen dieser Kongressreihe. In diesem Jahr wird diese Tradition fortgesetzt. So geht es um die Begegnung zwischen professionellen Trennungsbegleitern und der Beratungsarbeit im Verein. Fragen werden gestellt: Wie können die Interessen der Kinder auf beide Eltern besser gewahrt bleiben. Wie nehmen sich die Fachwelt und der Väteraufbruch wahr? Welchen Platz kann der Väteraufbruch für Kinder im familialen Netzwerk zukünftig einnehmen?

Anmeldungen unter:
www.familienkongress.vaeteraufbruch.de/index.php?id=anmeldung

Eine neue Studie aus den USA zeigt, dass Kinder von de Scheidung der Eltern stärker belastet werden, als bisher angenommen. Sie bekommen den Ärger der Eltern mit, sie leiden aber auch unter Änderungen des sozialen Umfelds. Die Studie weist auch schlechtere schulische Leistungen der Kinder nach. (mehr)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Rechte leiblicher Väter weiter gestärkt, die sich Kontakt mit ihrem Kind wünschen. Deutsche Gerichte dürften Männern nicht einfach die Klärung der Vaterschaft und den Umgang mit ihren mutmaßlichen Kindern verweigern, so das Urteil.

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Bricht ein Ehepartner wegen eines gemeinsamen Kindes seine Ausbildung ab, muss (nach einer Scheidung) der andere womöglich länger Unterhalt zahlen. Nämlich dann, wenn der Partner wegen des Ausbildungsabbruchs nicht mehr dasselbe verdient.  So hat OLG Oldenburg entschieden.

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Viele kennen den blöden Witz: “Und, bist du auch alleinerziehend?” – “Ja, jedes zweite Wochenende.” Doof, aber ich kann trotzdem darüber schmunzeln. Eben beim Surfen bin ich über ein Forum für alleinerziehende Väter gestolpert, das auch für Wochenendväter interessant sein könnte.


Der Wochenendvater 2.01. Layout: Ralf Grabowski auf Basis von Gabis Wordpress-Templates.