Der Wochenendvater

Infos zu Scheidung, Trennung, Unterhalt, Kinder

Eigentlich müsste das die einfachste und fairste Sache der Welt sein: Wenn ein Paar sich trennt, dann sollte es auch die Konsequenzen dieser Entscheidung tragen. Was bei Paaren mit Kindern bedeutet: Die Eltern pendeln und die Kinder bleiben wohnen. Das Ganze nennt sich “Nestmodell”, weil die Eltern, wie bei Vögeln, abwechselnd die Heimstatt der Kleinen anfliegen und dort abwechselnd wohnen.

Praktiziert wird aber überwiegend das Wechselmodell, bei dem die Kinder 8die ja nichts für die Entscheidung der Eltern können) hin und her pendeln. Im Magazin der Süddeutschen Zeitung wird über zwei Familien berichtet, die genau dieses Nestmodell pflegen. Sehr lesenswert!

Der ISUV, der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht  beklagt mangelnde Transparenz in Scheidungfällen. “Unsere Forderung nach mehr Transparenz in der Justiz, insbesondere in familienrechtlichen Verfahren bedeutet, dass Versäumnisse, Nachässigkeiten, Verfahrensfehler zugegeben und aufgedeckt werden sowie die Möglichkeit der Abhilfe geschaffen wird. Dies ist gegenwärtig nicht selbstverständlich. Es gibt Justizopfer, auch wenn die Justiz dies bestreitet.”, stellt Josef Linser, der Bundesvorsitzende des ISUV fest. Wie man im Rahmen einer Scheidung zum Justizopfer werden kann, stellt der Verband auf seiner Internetseite dar.

Zuletzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Rechte leiblicher Väter gestärkt, in dem er ihnen ein Recht auf Umgang zubilligte, auch die Mutter der Kinder in einer Beziehung mit einem anderen Mann lebte und dieser die Kinder als eigene Kinder anerkannt hatte – also ihr rechtlicher Vater ist.

Mit einem neuen Urteil legt der EGMR allerdings wieder den Rückwärtsgang ein. in zwei Fällen hat er entschieden, dass mutmaßlich leibliche Väter kein Recht auf die Anerkennung bzw. die Feststellung der Vaterschaft haben, weil die Kinder in stabilen familiären Verhältnissen leben. [SPON]

Match-Patch ist eine Singlebörse, die speziell Singles mit Kindern anspricht. Eine gute Sache finde ich, und eine gut gemachte Seite mit, die einen sehr ausführlichen Ratgeberteil rund um Trennung und Scheidung, aber auch um Beziehung, Liebe und Familie bereitstellt.

Für Match-Patch gebe ich Tipps, wie sich Väter bei Problemen mit dem Umgangsrecht am besten verhalten können.

Was macht einen Vater aus, fragt die NZZ Markus Theunert, den Präsidenten des Dachverbands der Schweizer Männer- und Väterorganisationen. Für Theunert macht einen Vater vor allem aus, “dass er da ist”. Er soll eine vertrauensvolle Bezugsperson sein, die die Bedürfnisse des Kindes wahrnimmt. Und weiter: “Erfahrungsräume, welche die Väter besonders gut eröffnen können, sind Schritte in die Welt hinaus: handfeste Sachen entdecken, Bäche stauen, den Veloschlauch flicken. Das sind Dinge, die eher Väter den Kindern erklären.”

Das ganze Interview in der NZZ.

Wer ausgewähltes Kunsthandwerk und wundervoll stimmungsvolle Atmosphäre sucht, ist auf den Domänen-Adventsmärkten richtig. Neben schönen Ständen, ab- wechslungsreichem Kinderprogramm und zahlreichen handwerklichen Vorführungen erwarten Sie weihnachtliche Live-Musik (ab mittags), Rundfahrten mit Kuh- oder Pferdekutsche und Traktor (wetterabhängig) und ein Winterspaziergang über die Felder mit Blick auf die Tiere.

An allen vier Adventswochenenden jeweils 11-19 Uhr, Eintritt: 2 €, freier Eintritt für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.  Domäne Dahlem, 14195 Berlin.

 

Nach neuester Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Mütter künftig nicht mehr den Namen des Vaters ihres Kindes verheimlichen. Mit dieser Entscheidung hat das Gericht das Recht von Männern gestärkt, denen ein Kind untergeschoben wurde (XII ZR 136/09).

Geklagt hat ein Mann, der davon ausging, dass das Kind seiner damaligen Lebensgefährtin von ihm stammt. Deshalb zahlte er der inzwischen von ihm getrennt lebenden Frau rund 4.500 Euro für Babyausstattung und Unterhalt. Als der Mann herausfand, dass er nicht der Vater ist, wollte er den Namen des biologischen Vaters wissen, um von ihm das Geld erstattet zu bekommen. Seine ehemalige Lebensgefährtin sagte ihm den Namen jedoch nicht, sie berief sich auf ihr Schweigerecht. Deshalb zog er vor Gericht und bekam nun mit diesem Grundsatzurteil recht. [spon]

2011 3 Nov

Übrigens

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Heute ist übrigens Weltmännertag.
:-)

Bisher galt, dass alleinerziehende Mütter maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten müssen, solange ihr Kind nicht älter als acht Jahre ist. Nun hat der Bundesgerichtshof diese pauschale Begründungen gerügt. Seiner Ansicht nach müssen sich Richter in jedem einzelnen Fall die Betreuungssituation, die Belastbarkeit des Kindes und der Mutter genau anschauen. [Kanzlei Dollinger]

Keine zwei Monte mehr, und es ist Weihnachten. Schön. Bald beginnt es zu schneien, frühe Dämmerung, Kerzenschein, und jede Menge Märkte wieder.

Am kommenden Wochenende (5. und 6. November) präsentieren auf der Domäne Dahlem über 30  Handwerksbetriebe aus ganz Deutschland präsentieren ihr vielfältiges und erlesenes Angebot selbstgefertigter Textilien aus Naturmaterialien wie Wolle, Seide, Baumwolle und Leinen: Filzer, Weber, Spinner, Klöppler, Seidenmaler, Blaudrucker, Puppenmacher, Hutmacher. Auch die Sankt-Martin-Gänsekeule kann man sich schmecken lassen, es gibt verschiedene bäuerliche Spezialitäten und Musik der Gruppe „New Orleans Caliente“.

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