So kann’s auch gehen. Weil die Mutter den Umgang ihres Kindes mit dem Vater immer und immer wieder vereitelte, verhängte jetzt ein Familienrichter ein Ordnungsgeld gegen die Mutter. Begründung der Oberlandesrichter, die diesem Entschluss zustimmten: “Der betreuende Elternteil darf es dem Kind nicht freistellen, ob es Umgangskontakte zum anderen Elternteil wahrnehmen will oder nicht; vielmehr muss er alle zur Verfügung stehenden erzieherischen Mittel anwenden, um das Kind zu zum Umgang mit dem anderen Elternteil zu bewegen.”
Nach wie vor benutzen viele Mütter den Umgang dazu, ihrem Ex-Mann eins auszuwischen. Dass sie damit aber nicht nur die Väter, sondern vor allem ihre Kinder treffen, illustriert der berührende Text in der FAS, in dem die Folgen der Umgangsverweigerung, die Folgen des PAS, des Parental Alimentation Syndrome (zu Deutsch “elterliches Entfremdungssyndrom”) beschreiben werden. [beck]
