Der Wochenendvater

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Kategorie: Recht & Politik

Was passiert, wenn der Wochenendvater nicht für den Unterhalt seiner Kinder aufkommen kann? Müssen dann seine Eltern einspringen? Nicht in jedem Fall, sagen Experten der ARAG und berufen sich auf ein Urteil des OLG Hamm (OLG Hamm, Az.: II-6 WF 232/12). Bevor es zu einer so genannten Ersatzhaftung der Großeltern kommt, muss geprüft werden, ob dem betreuenden Elternteil die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zuzumuten ist.

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Dass die ersehnte Änderung des Sorgerechts auch ihre Probleme bringen kann, beschreibt Spiegel Online heute. Nach wie vor gibt es viele Fälle, in denen der Vater nur zahlen darf, ohne ein Recht auf Mitbestimmung über seinen Nachwuchs zu haben.

Und das wird sich auch trotz Gesetzesänderung nicht so schnell ändern, befürchten Experten. Denn Mütter könnten immer noch auf den Faktor Zeit spielen. Wer sich juristisch beraten lässt, kann die Feststellung des gemeinsamen Sorgerechts locker um zwei Jahre hinauszögern. Bei kleinen Kindern ist das eine Ewigkeit. [SpOn]

Auch unverheiratete Väter sollen künftig uneingeschränkt das Sorgerecht für ihre Kinder haben. Wenn es sein muss, auch gegen den Willen der Mutter. Heute hat das Bundeskabinett ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, dasübrigens auch für Altfälle gilt!

Endlich kam die Bundesregierung in die Pötte, schließlich haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht diese entsprechende Änderung schon lange angemahnt. »Leitbild des Entwurfs ist, das grundsätzlich beide Eltern die Sorge gemeinsam tragen, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht«, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

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Wenn die Oma ihre Enkelkinder betreut, dann können die Fahrtkosten als Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden. Entsprechend hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden (Urteil vom 09.05.2012, Az.: 4 K 3278/11, rechtskräftig).

Im verhandelten Fall betreuten zwei Großmütter ihr Enkelkind an einzelnen Tagen in der Woche unentgeltlich, damit die Eltern arbeiten konnten. Die Fahrtkosten erhielten sie von den Eltern des Kindes aufgrund schriftlicher Verträge erstattet. Das Finanzamt erkannte die Fahrtkosten nicht an. Es handele sich um familieninterne und damit außerhalb der Rechtssphäre liegende Gefälligkeiten. Das Finanzgericht hat jetzt aber die Aufwendungen zu 2/3 zum steuerlichen Abzug zugelassen. [beck-aktuell]

Nach einem Gesetzesentwurf soll der biologische, leibliche Vater auch dann ein Umgangsrecht mit seinem Kind erhalten, wenn er bislang keine enge soziale Bindung zu ihm aufgebaut hat. So steht es in dem Referentenentwurf, den Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger jetzt vorstellte. Das neue Umgangsrecht bedeute eine wesentliche Verbesserung zugunsten des biologischen Vaters im Verhältnis zu seinem Kind, das in einer Ehe mit Mutter und rechtlichem Vater aufwächst. Bislang stehe dem biologischen Vater eines Kindes ein Umgangsrecht nur zu, wenn ihn mit seinem Kind bereits eine enge persönliche Beziehung verbindet. [beck-aktuell]

Der ISUV, der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht  beklagt mangelnde Transparenz in Scheidungfällen. “Unsere Forderung nach mehr Transparenz in der Justiz, insbesondere in familienrechtlichen Verfahren bedeutet, dass Versäumnisse, Nachässigkeiten, Verfahrensfehler zugegeben und aufgedeckt werden sowie die Möglichkeit der Abhilfe geschaffen wird. Dies ist gegenwärtig nicht selbstverständlich. Es gibt Justizopfer, auch wenn die Justiz dies bestreitet.”, stellt Josef Linser, der Bundesvorsitzende des ISUV fest. Wie man im Rahmen einer Scheidung zum Justizopfer werden kann, stellt der Verband auf seiner Internetseite dar.

Zuletzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Rechte leiblicher Väter gestärkt, in dem er ihnen ein Recht auf Umgang zubilligte, auch die Mutter der Kinder in einer Beziehung mit einem anderen Mann lebte und dieser die Kinder als eigene Kinder anerkannt hatte – also ihr rechtlicher Vater ist.

Mit einem neuen Urteil legt der EGMR allerdings wieder den Rückwärtsgang ein. in zwei Fällen hat er entschieden, dass mutmaßlich leibliche Väter kein Recht auf die Anerkennung bzw. die Feststellung der Vaterschaft haben, weil die Kinder in stabilen familiären Verhältnissen leben. [SPON]

Nach neuester Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Mütter künftig nicht mehr den Namen des Vaters ihres Kindes verheimlichen. Mit dieser Entscheidung hat das Gericht das Recht von Männern gestärkt, denen ein Kind untergeschoben wurde (XII ZR 136/09).

Geklagt hat ein Mann, der davon ausging, dass das Kind seiner damaligen Lebensgefährtin von ihm stammt. Deshalb zahlte er der inzwischen von ihm getrennt lebenden Frau rund 4.500 Euro für Babyausstattung und Unterhalt. Als der Mann herausfand, dass er nicht der Vater ist, wollte er den Namen des biologischen Vaters wissen, um von ihm das Geld erstattet zu bekommen. Seine ehemalige Lebensgefährtin sagte ihm den Namen jedoch nicht, sie berief sich auf ihr Schweigerecht. Deshalb zog er vor Gericht und bekam nun mit diesem Grundsatzurteil recht. [spon]

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Rechte leiblicher Väter weiter gestärkt, die sich Kontakt mit ihrem Kind wünschen. Deutsche Gerichte dürften Männern nicht einfach die Klärung der Vaterschaft und den Umgang mit ihren mutmaßlichen Kindern verweigern, so das Urteil.

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Bricht ein Ehepartner wegen eines gemeinsamen Kindes seine Ausbildung ab, muss (nach einer Scheidung) der andere womöglich länger Unterhalt zahlen. Nämlich dann, wenn der Partner wegen des Ausbildungsabbruchs nicht mehr dasselbe verdient.  So hat OLG Oldenburg entschieden.

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