Endlich kommt Bewegung ins Thema der Vaterschaftstests. Bundesjustizministerin Brigitte Zypris will nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein neues Gestz auf den Weg bringen, das Vaterschaftsklärungen neu regelt, sie vereinfacht und den Männern eine bessere Poition verschafft.
Was hat sie vor und wo liegen die Probleme derzeit?
Im Moment ist es noch so, dass Väter nur bei berechtigten Zweifeln an ihrer Vaterschaft eine Vaterschafts-Anfechtungsklage erheben können. Wann sind die Zweifel berrechtigt? Sie sind nicht berechtigt, wenn es beispielsweise keine Ähnlichkeiten zwischen Vater und Kind feststellbar sind. Sie sind auch nciht berechtigt nach einem illegalen Test (denn der gilt nicht vor Gericht).
Zwei weitere Hürden: Das Kind und die Mutter können einen klärenden Gentest verweigern. Außerdem hat – wenn eine Vaterschaftsklage vor Gericht kommt und sie auch noch durchgeht (das heißt: es sich herausstellt, dass der Klagende nicht der Vater ist) – ein solches Urteil weitreichende Konsequenzen. Denn es führt automatisch dazu, dass alle rechtlichen Bande zwischen Vater und Kind gekappt werden. Das ist vor allem für die Väter, problematisch, die eigentlich nur ihre Vaterschaft klären, nicht aber die Beziehung zum Kind beenden wollen.
Das alles soll jetzt besser werden: Die Hürden für eine gerichtliche Überprüfung sollen niedriger werden, außerdem sollen sie die rechtliche Vaterschaft nicht automatisch verlieren. [nz]