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Kategorie: Vaterschaftstests

Das Gesetz ist jetzt durchs Kabinett: Illegale Vaterschaftstests sind verboten. Dafür wird es künftig leichter sein, per Gerichtsentscheid einen legalen Test machen zu lassen: Die Bundesregierung schreibt:

“Künftig sollen Vater, Mutter und Kind einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, die Abstammung des Kindes zu klären. Willigt eine Angehörige oder ein Angehöriger nicht ein, kann das Familiengericht die Einwilligung ersetzen.” Bei einem begründeten Verdacht ging das bis jetzt wohl auch schon, aber mit zwei Einschränkungen. Nicht immer war es einfach, dem Richter den Verdacht hinreichend zu begründen, wurde also ein Test angeordnet. Und zweitens: Wenn der Vaterschaftstest dann negativ ausfiel, verlor der vermeintliche Vater automatisch sein Sorgerecht.
Das waren hohe Hürden, die beide nun fallen. Denn künftig setzen sie mit einem Vaterschaftstest nicht gleichzeitig auch ihren rechtlichen Status als Vater aufs Spiel. Auch wenn sich herausstellen sollte, dass sie nicht der biologische Vater ihres Kindes sind, können sie vor dem Gesetz der Vater bleiben - sofern sie dies wollen.
Viele sind skeptisch, ob das nun der Weisheit letzter Schluss ist. Ich bin da optimistischer. In einem Jahr wird man sicher ein erstes Resumee ziehen können. [welt, FTD]

Der Bundesrat will die Rechte von Vätern stärken. Wenn es nach der Länderkammer geht, sollen Väter einen Rechtsanspruch auf einen Vaterschaftstest haben. Damit müssten sie nicht mehr vor zuerst Gericht ziehen. Die Idee stammt, man höre und staune, aus Bayern.

2007 15 Feb

Väter gesucht

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Der VafK sucht Väter, die nach einem Vaterschaftstest festgestellt haben, daß sie nicht der leibliche Vater sind. Und die bereit sind zu erzählen, wie es danach weiterging. Außerdem sucht der Verein ein (natürlich älteres oder volljähriges) Kind, welches bereit ist, über die Ereignisse aus seiner Sicht zu berichten.

hintergrund: Eine größere Tageszeitung möhte darüber eine kleine Serie machen. Außerdem haben mehrere Redaktionen, die dieses Thema ebenfalls aufgreifen wollen.

Wer Interesse hat, kann sich über ein Webformular melden.

Endlich kommt Bewegung ins Thema der Vaterschaftstests. Bundesjustizministerin Brigitte Zypris will nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein neues Gestz auf den Weg bringen, das Vaterschaftsklärungen neu regelt, sie vereinfacht und den Männern eine bessere Poition verschafft.

Was hat sie vor und wo liegen die Probleme derzeit?

Im Moment ist es noch so, dass Väter nur bei berechtigten Zweifeln an ihrer Vaterschaft eine Vaterschafts-Anfechtungsklage erheben können. Wann sind die Zweifel berrechtigt? Sie sind nicht berechtigt, wenn es beispielsweise keine Ähnlichkeiten zwischen Vater und Kind feststellbar sind. Sie sind auch nciht berechtigt nach einem illegalen Test (denn der gilt nicht vor Gericht).

Zwei weitere Hürden: Das Kind und die Mutter können einen klärenden Gentest verweigern. Außerdem hat – wenn eine Vaterschaftsklage vor Gericht kommt und sie auch noch durchgeht (das heißt: es sich herausstellt, dass der Klagende nicht der Vater ist) – ein solches Urteil weitreichende Konsequenzen. Denn es führt automatisch dazu, dass alle rechtlichen Bande zwischen Vater und Kind gekappt werden. Das ist vor allem für die Väter, problematisch, die eigentlich nur ihre Vaterschaft klären, nicht aber die Beziehung zum Kind beenden wollen.

Das alles soll jetzt besser werden: Die Hürden für eine gerichtliche Überprüfung sollen niedriger werden, außerdem sollen sie die rechtliche Vaterschaft nicht automatisch verlieren. [nz]

Heimliche Vaterschaftstests bleiben auch künftig vor Gericht als Beweis wertlos. Das Bundesverfassungsgericht setzte dem Bundestag am Dienstag aber eine Frist, spätestens bis Ende März 2008 das Verfahren neu zu regeln und Männern die Feststellung der Vaterschaft zu erleichtern. [reuters]

Heimlich gemachte Vaterschaftstest können Klarheit bringen, sind aber umstritten und vor Gericht unbrauchbar: Ein Urteil aus Koblenz könnte letzteres nun ändern. Nach diesem Urteil ist der Test selbst zwar nicht verwertbar. Geltend gemacht werden könne aber ein Eingeständnis der mit dem Testergebnis konfrontierten Mutter, dass sie mit einem anderen Mann Sex hatte. [stern.de]

Wer zweifelt, der leibliche Vater seines Kindes zu sein, muss sich sputen: Er muss innerhalb von zwei Jahren vor Gericht ziehen. Die Uhr beginnt jedoch nicht bei Geburt des Kindes zu ticken, sondern erst in dem Moment berechtigten Zweifelns. Darauf weist Rechtsanwalt Lars Finke hin.

Ein heimlicher Vaterschaftstest eines Mannes hat in einem Einzelfall zu einer erfolgreichen Anfechtung der Vaterschaft geführt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil, obwohl das Gericht im Januar 2005 entschieden hatte, dass heimliche DNA-Tests vor Gericht nicht verwertet werden dürfen. Grund für die Ausnahmeentscheidung ist, dass die Klage in die Zeit der Rechtsunsicherheit fiel.

Wer der Vater eines Kindes ist, sollte im Zweifelsfall möglichst außergerichtlich geklärt werden. Dann fielen zwischen 300 und 500 Euro an, während eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung rund 2.500 Euro koste. Das teilt der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) mit.

Prozesskostenhilfe muss in in jedem Fall grunds ätzlich gew ährt werden, entschied nun das OLG Zweibrücken — auch bei einer Vaterschaftsklage. Ein entsprechender Antrag dürfe nicht mit der Begründung abgelehnt werden, die Verteidigung habe keine Erfolgsaussichten. Für eine solche Behauptung müsse ein Sachverständiger hinzugezogen werden (Az.: 5 WF 75/05). weiterlesen… »


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