Auch wer bei einer Scheidung auf den nachehelichen Unterhalt verzichtet, kann trotzdem noch zur Kasse gebeten werden. Das hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden. Die Richter gehen in besonderen F ällen von einer “nachehelichen Solidarität” aus. (Az.: 11 UF 329/03). Grundlage des Urteils war die Unterhaltsklage einer geschiedenen Ehefrau, die in einem notariellen Vertrag auf Unterhalt verzichtet hatte. Kurz nach nach der Scheidung war die Frau an Multipler Sklerose erkrankt und ist nun arbeitsunfähig. Die Koblenzer Richter argumentierten, dass die besondere Situation der Frau es erforderlich mache, die Unterhaltsregelungen wieder beginnen zu lassen.
Archiv: Mai 2005
2005 26 Mai
OLG: Unterhaltsverzicht kann unwirksam werden
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2005 19 Mai
Neue Düsseldorfer Tabelle
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Das OLG Düsseldorf hat eine neue Düsseldorfer Tabelle verabschiedet. Danach bekommen Trennungskinder vom 1. Juli an rund 2,5 Prozent mehr Unterhalt. Die Düsseldorfer Tabelle wird in der Regel alle zwei Jahre angepasst. Erstmals seit 2001 wird der Selbstbehaltsatz angehoben, der Betrag also, der einem berufst ätigen Unterhaltspflichtigen bleiben muss. Er wird jetzt mit 890 Euro angegeben – 50 Euro mehr als bisher. Das Existenzminimum für nicht Erwerbstätige wurde von 730 auf 770 Euro angehoben.
