Alles Ansichtssache, und wieder mal zu Lasten des Vaters: Nach Streit mit dem Vater ihres Kindes hat sich eine (von ihm getrennt lebende) Frau entschlossen, kurzerhand wegzuziehen. Dass sich der bis dahin geübte Umgang (an den Wochenenden und auch unter der Woche) nicht mehr aufrechterhalten ließ, kümmerte die Richter nicht.
“Ein Umzug kann ihr als Teil ihrer grundsätzlich freien Lebensgestaltung jedenfalls dann nicht versagt werden, wenn die Entscheidung auf vernünftigen und nachvollziehbaren Erwägungen beruht. Wenn das Kind von dieser Entscheidung in der Form betroffen ist, dass es sein vertrautes Umfeld verlässt und die Kontakte zum Vater weniger häufiger stattfinden, ist diese Konsequenz hinzunehmen.”
So lautet der Kommentar zu diesem Urteil von Fachanwalt Eckhard Benkelberg. Und weiter:
“Wenn das Kind von dieser Entscheidung in der Form betroffen ist, dass es sein vertrautes Umfeld verlässt und die Kontakte zum Vater weniger häufiger stattfinden, ist diese Konsequenz hinzunehmen. Einer Entfremdung des Kindes vom Kindesvater ist dann durch die Ausgestaltung der Umgangskontakte vorzubeugen, die auf dem Bedürfnis nach einer liebevollen Beziehung zwischen Vater und Kind Rechnung tragen sollen.”
Bei einem solchen Urteil bleibt viel, wahrscheinlich zu viel Spielraum. Auch ja: Und darf ich als zum Unterhalt verpflichteter Vater einfach weniger Unterhalt zahlen, weil ich meinen Job aus freien Stücken wechsle, weil ich mich mit einem anderen Job wohler fühle, bei dem ich aber leider weniger verdiene? Nein, darf ich nicht. Der Vater ist angekettet, die Mutter ist es nicht. [anwalt24]
