Der Wochenendvater

Infos zu Scheidung, Trennung, Unterhalt, Kinder

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Archiv: Juli 2007

Ein typischer Fall, der die Macht- und Ahnungslosigkeit vieler Familiengerichte widerspiegelt, ist der von Karin Kelly. Die Großmutter vermisst ihren Enkel, den sie seit fünf Jahren nicht mehr gesehen hat. Acht Jahre hatten der Bub und dessen Mutter bei ihr gewohnt, sie hatte sich jeden Tag um die beiden gekümmert. Dann lernte die Schwiegertochter einen neuen Mann kennen, zog aus und verweigerte den Umgang. Typisch ist die Außerachtlassung der Sichtweise des Kindes, das 8 Jahre lang bei der Großmutter fast von Geburt an gelebt hat und diese sehr wahrscheinlich sogar als Hauptbezugsperson erlebt hat. Ein ganz wichtiger Mensch fliegt aus dem Leben eines Kindes heraus, ohne dass das Kind sich dagegen wehren kann. Typisch ist daraufhin, dass alle kapitulieren, in diesem Fall vor dem boykottierenden Elternteil”, sagt Jürgen Rudolph, Familienrichter in Cochem, Vordenker des Cochemer Modells und Berater der Bundesregierung. Das Umweltjournal beschreibt die Situation.

… steht in einer PR-Notiz von scheidung.de. Als erste Infostelle, um mal den organisatorischen Rahmen zu kennen, ganz nützlich. [openPR]

Das Gesetz ist jetzt durchs Kabinett: Illegale Vaterschaftstests sind verboten. Dafür wird es künftig leichter sein, per Gerichtsentscheid einen legalen Test machen zu lassen: Die Bundesregierung schreibt:

“Künftig sollen Vater, Mutter und Kind einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, die Abstammung des Kindes zu klären. Willigt eine Angehörige oder ein Angehöriger nicht ein, kann das Familiengericht die Einwilligung ersetzen.” Bei einem begründeten Verdacht ging das bis jetzt wohl auch schon, aber mit zwei Einschränkungen. Nicht immer war es einfach, dem Richter den Verdacht hinreichend zu begründen, wurde also ein Test angeordnet. Und zweitens: Wenn der Vaterschaftstest dann negativ ausfiel, verlor der vermeintliche Vater automatisch sein Sorgerecht.
Das waren hohe Hürden, die beide nun fallen. Denn künftig setzen sie mit einem Vaterschaftstest nicht gleichzeitig auch ihren rechtlichen Status als Vater aufs Spiel. Auch wenn sich herausstellen sollte, dass sie nicht der biologische Vater ihres Kindes sind, können sie vor dem Gesetz der Vater bleiben - sofern sie dies wollen.
Viele sind skeptisch, ob das nun der Weisheit letzter Schluss ist. Ich bin da optimistischer. In einem Jahr wird man sicher ein erstes Resumee ziehen können. [welt, FTD]

Mehr Geld, mehr Hedonismus, längeres Leben: Das sind nach Ansicht vieler Experten die Gründe für die steigende Scheidungszahl – die übrigens seit hundert Jahren kontinuiertlich ansteigt. Das neue Scheidungsrecht, das seit 30 Jahren gilt, hat diese Entwicklung also nicht ausgelöst, höchstens verstärkt. Am 1. Juli 1977 trat das neue Recht in Kraft. Und es räumte gründlich auf mit hergebrachtem Zeug, etwa dem Schuldprinzip. Heute dagegen wird eine Ehe geschieden, die als zerrüttet gilt. Und dafür gibt’s den Grundsatz: Teilt ein Paar seit einem Jahr nicht mehr Tisch und Bett, ist die Hoffnung vergebens und der Richter spricht die Scheidung aus. In Deutschland ist das bei rund jeder dritten Ehe so. In Österreich schon bei fast jeder zweiten. [ksta/die presse]

Mit Schlagworten wie Bildschirmkonsum, Übergewicht oder Pisa sind Heranwachsende in der öffentlichen Diskussion zwar sehr präsent, kommen aber selbst kaum zu Wort. Der bundesweit aktive Verein Mehr Zeit für Kinder startet daher einen Aufruf, der Kinder ausdrücklich dazu auffordert, über ihre Wünsche und Bedürfnisse zu sprechen. Beteiligen können sich Kinder ab 7 Jahren. Die besten Einsendungen werden als Tipps des Monats auf die Startseite der Mehr Zeit für Kinder Homepage gestellt und mit einem Spiel prämiert. Zum Start der Aktion gibt es Bastelsets von fischer TiP und Baukästen von fischertechnik zu gewinnen.


Der Wochenendvater 2.01. Layout: Ralf Grabowski auf Basis von Gabis Wordpress-Templates.