Wer Unterhalt von seinem geschiedenen Ex-Partner bezieht, muss ihn darüber informieren, wenn sich das eigene Einkommen ändert. So hat jetzt der Bundesgerichtshofs geurteilt (Az.: XII ZR 107/06). Im verhandelten Fall hatte eine Ehefrau statt der angegebenen 800 Euro monatlich bereits bei Abschluss eines Vergleiches 1.184 € verdient. Die Richter wiesen sie darauf hin, dass sie ihren geschiedenen Mann auch ungefragt informieren muss, wenn ihr Einkommen erheblich steigt. Nun muss sie ein Jahr lang mit einem gekürzten unterhalt auskommen. [isuv]
Archiv: Juni 2008
2008 16 Jun
Über Gehaltsänderungen muss informiert werden
Abgelegt unter: Recht & Politik,Unterhalt | RSS 2.0 | TB | Keine Kommentare
