Der Wochenendvater

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Archiv: Juli 2008

Alleinerziehenden kann nicht generell ab dem dritten Lebensjahr des Kindes eine ganztägige Berufstätigkeit zugemutet werden. Vielmehr steht solchen Müttern und Vätern länger Unterhalt zu. So hat jetzt das Bundesverfassungsgericht der Bundesgerichtshof (danke Christoph Brandau!) geurteilt. Begründung: Eine Vollzeitstelle könne zusammen mit der Betreuung des Kindes am Abend eine ungebührliche Doppelbelastung darstellen. Jedoch ist eine Teilzeitarbeit dem Urteil zufolge unter Umständen ab dem dritten Geburtstag des Kindes zumutbar. [RP Online]

Neu an diesem Urteil ist, dass es nun nicht mehr nur um das Wohl des Kindes geht, sondern auch um das Elternwohl. Melanie Zerahn fragt in der Zeit: “Gründe für längere Zahlungen des Ex-Partners können sich beispielsweise aus dem ‘Vertrauen auf die Nachwirkung der gelebten Familie’ ergeben. Was, wenn der Ehemann von seiner Frau erwartete, dass sie die Kinder versorgt? Wie war das Rollenverständnis in der Partnerschaft? Was bietet der Arbeitsmarkt? Die Gerichte müssen mehr denn je den Einzelfall prüfen, umfassend abwägen und die konkrete Familiensituation beurteilen.”

Kommentar eines Lesers: “Ich habe mir gleich einen Nottermin in der Urologie geholt um mich sterilisieren zu lassen!”
Die Grundzüge des Unterhaltsrechts erklärt die FTD (via wissen.de).


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