Der Wochenendvater

Infos zu Scheidung, Trennung, Unterhalt, Kinder

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Archiv: Januar 2010

Junge Eltern entfernen sich immer mehr vom hergebrachten Lebensplan. Sobald die Kinder etwas größer sind, wollen beide wieder in den Beruf einsteigen und dennoch Verantwortung für ihre Familie übernehmen. Das geht aus der repräsentativen Studie “Ravensburger Elternsurvey” 2010 hervor . Sie wünschen sich ein “dynamisches Familienmodell” eine ausgeglichenere Work-Life-Balance.

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Wenn Kinder von Geburt an privat krankenversichert waren, dann dürfen sie es auch nach einer Scheidung bleiben. Der Unterhaltspflichtige (in den meisten Fällen der Vater) muss ihnen den Beitrag bezahlen. Auch denn, wenn es die Möglichkeit gibt, dass das Kind über die Mutter gesetzlich mitversichert wird. Das hat jetzt das OLG Koblenz entschieden. [focus/pkv]

Den Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) erreichen Zuschriften von unterhaltspflichtigen Vätern und Müttern in noch nie gekanntem Ausmaß. Auch in vielen Foren machen Betroffene ihrem Unmut Luft: Sie wollen die Erhöhung der Tabellensätze nicht “widerstandslos” hinnehmen. Grundtenor der Meinungen: Die Erhöhung der Kindesunterhaltssätze ist sachlich nicht gerechtfertigt, weil sich das Existenzminimum der Kinder überhaupt nicht geändert habe. Die Erhöhung sei willkürlich.

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Bild.de bringt ein größeres Stück nebst Fotostrecke über die von der massiven Unterhaltserhöhung betroffenen Scheidungsvätern. “Was haben die beiden davon, wenn ich kein Geld mehr habe, um an Besuchstagen ins Kino oder Schwimmbad zu gehen?“, fragt beispielsweise Rainer Guttermann.

Und der Student Sebastian Karkus sagt: “So eine Sauerei! Für meinen 12-jährigen Sohn aus erster Ehe sind laut Tabelle 334 Euro im Monat fällig, derzeit zahle ich noch 249 Euro – das sind 85 Euro mehr! Ich werde ihn deshalb kaum noch sehen können, weil ich mir die Fahrten nicht mehr leisten kann.” [bild]

Egal, wie häufig ein Vater seine Kinder betreut: Ohne Sorgerecht hat er richtig miese Karten. Ein Besispiel ist der 46-jährige Uwe Depping aus Hagen. Seine beiden Töchter sind fast genauso häufig bei ihm wie bei der Mutter. Und doch kann sie sich aufführen, wie sie will: “Vergiss nicht, du hast kein Sorgerecht!”, wirft sie ihm immer wieder an den Kopf. Eine Leidensgeschichte, die jetzt aber zu Ende sein soll. [westen]

Pocket Rat: Die Vaterrechte gegenüber Ihrem Kind

Pocket Rat: Die Vaterrechte gegenüber Ihrem Kind

Alle wichtigen Infos kurz und knapp ein einer Broschüre zusammengefasst: Das bietet die Reihe Pocket-Rat aus dem Interna-Verlag. In dem Band “Die Vaterrechte gegenüber Ihrem Kind” steht auf sechzehn Seiten im kompakten A6-Format alles Wichtige rund ums Thema Sorgerecht und Umgang.

Wie gestaltet sich der Umgang genau, wann gilt das alleinige Sorgerecht: Immer wieder gestellte rechtliche Fragen werden in dem Heftchen allgemeinverständlich erläutert.

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Seit dem 1. Januar gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Und die bringt eine saftige Erhöhung des Unterhalts mit: Im Schnitt 13 Prozent müssen Trennungsväter (und manche -mütter) nun mehr zahlen. So deftig wurden die Leitzahlen bisher noch nie erhöht. In der untersten Unterhaltsgruppe entspricht das einem Plus von 26 Euro im Monat. In der Mitte der Tabelle kann das aber locker 40 bis 50 Euro mehr machen. Wohlgemerkt: Pro Kind und Monat! Sehr viele Unterhaltspflichtige werden diese Erhöhung deutlich zu spüren bekommen. weiterlesen… »

Laut einer Umfrage des Deutschen Jugendinstituts wollen Väter sich mehr in die Betreuung ihrer Kinder einbringen. Die Mehrheit der Eltern von Kindern bis elf Jahren bevorzugen es demnach, teilzeit zu arbeiten und sich die Erziehungsarbeit zu teilen.

Die gelebte Realität sieht jedoch anders aus: Tatsächlich tragen aber immer noch die Mütter die Hauptlast der Kinderbetreuung. Die Väter sind im Schnitt nur mit elf Prozent an der Betreuungszeit beteiligt – zumindest bei kleinen Kindern bis einem Jahr.

So schlecht kann das Scheidungsrecht hierzulande gar nicht sein. Die österreichische Justizministerin Claudia Bandion-Ortner will mehr Rechte für Kinder und Väter nach Scheidungen durchsetzen. Ihr geht es vor allem darum, ein gemeinsames Sorgerecht einzuführen, das von vornherein gilt. Bisher gilt  in der Alpenrepublik die “gemeinsame Obsorge” lediglich bei einvernehmlichen Trennungen und der Einwilligung beider Eltern.

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