Wer seinen Job freiwillig aufgibt, muss dennoch weiterhin Unterhalt zahlen. Das hat das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) im März festgestellt (Az.: 6 UF 95/09).
Archiv: Juli 2010
2010 26 Jul
Unterhalt muss weiter gezahlt werden – auch bei Jobverlust
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2010 26 Jul
Endlich keine Unterschiede mehr zwischen ledigen und verheirateten Vätern
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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die Justizministerin, will sich endlich der ledigen Wochenendväter annehmen. Nach bisheriger Gesetzeslage erhält bei nicht-verheirateten Paaren die Mutter das alleinige Sorgerecht, der Vater schaut in die Röhre und ist auf ihren “Goodwill” angewiesen. Die FDP-Ministerin will dieses Recht nun umkehren. Wenn eine ledige Mutter das Sorgerecht nicht mit dem Vater des Kindes teilen möchte, solle sie vor Gericht ziehen und ihre entsprechenden Gründe darlegen.
