Unverheiratete Väter sind gegenüber verheirateten im Nachteil – zumindest, was das Sorgerecht betrifft. Denn bei diesen Paaren ist es die Norm, dass die Mütter das alleinige Sorgerecht haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Rechtspraxis schon vor einem Jahr gerügt, Deutschland wird das ändern müssen.
Derzeit diskutiert der Bundestag darüber. Die Rhein-Zeitung bringt deshalb ein Frage- und-Antwort-Stück zu diesem Thema. Experten machen nicht-verheirateten Vätern jedoch wenig Mut: Auch künftig soll es keine automatische Teilung des Sorgerechts geben.
