Wenn eine Mutter wegen der Betreuung eines kleinen Kindes nicht ganztags arbeiten gehen kann, kann sie von ihren geschiedenen Mann nur dann einen Betreuungsunterhalt verlangen, wenn dieser auch der leibliche Vater des Kindes ist. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. [sz]
Archiv: Januar 2011
2011 31 Jan
Unterhalt nur für leibliche Kinder
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