Der Wochenendvater

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Archiv: März 2011

Der BGH hat in einem Urteil von 2008 erstmals bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts auch eine Unterhaltspflicht der gleichen Person gegenüber einem neuen Ehepartner mit in die Berechnung einbezogen. Nach Mitteilung der VErsicherung D.A.S. hat das Bundesverfassungsgericht diese Rechtsprechung nun gekippt (Az. 1 BvR 918/10).

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Wenn eine Mutter mit ihrem neuen Lebenspartner und ihren Kindern auswanern will, hat der Vater ein Wörtchen mitzureden. Das gilt auch für nicht verheiratete Ex-Paare. Darauf weist der Deutsche Anwaltsverein hin. Grundlage ist ein Urteil des OLG in Hamm (Az.: 8 WF 240/10).

Bei den Rechtsstreit ging es darum, dass die Mutter mit ihren Kindern auf eine griechische Insel auswandern wollte. Der Vater wollte das nicht, und erhielt von den Richtern das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen.


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