Bricht ein Ehepartner wegen eines gemeinsamen Kindes seine Ausbildung ab, muss (nach einer Scheidung) der andere womöglich länger Unterhalt zahlen. Nämlich dann, wenn der Partner wegen des Ausbildungsabbruchs nicht mehr dasselbe verdient. So hat OLG Oldenburg entschieden.
Archiv: August 2011
2011 16 Aug
Unterhalt muss manchmal auch länger gezahlt werden
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