Zuletzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Rechte leiblicher Väter gestärkt, in dem er ihnen ein Recht auf Umgang zubilligte, auch die Mutter der Kinder in einer Beziehung mit einem anderen Mann lebte und dieser die Kinder als eigene Kinder anerkannt hatte – also ihr rechtlicher Vater ist.
Mit einem neuen Urteil legt der EGMR allerdings wieder den Rückwärtsgang ein. in zwei Fällen hat er entschieden, dass mutmaßlich leibliche Väter kein Recht auf die Anerkennung bzw. die Feststellung der Vaterschaft haben, weil die Kinder in stabilen familiären Verhältnissen leben. [SPON]
