Der Wochenendvater

Infos zu Scheidung, Trennung, Unterhalt, Kinder

Du durchsuchst gerade das Archiv des Monats Juni 2012.

Archiv: Juni 2012

Wenn die Oma ihre Enkelkinder betreut, dann können die Fahrtkosten als Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden. Entsprechend hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden (Urteil vom 09.05.2012, Az.: 4 K 3278/11, rechtskräftig).

Im verhandelten Fall betreuten zwei Großmütter ihr Enkelkind an einzelnen Tagen in der Woche unentgeltlich, damit die Eltern arbeiten konnten. Die Fahrtkosten erhielten sie von den Eltern des Kindes aufgrund schriftlicher Verträge erstattet. Das Finanzamt erkannte die Fahrtkosten nicht an. Es handele sich um familieninterne und damit außerhalb der Rechtssphäre liegende Gefälligkeiten. Das Finanzgericht hat jetzt aber die Aufwendungen zu 2/3 zum steuerlichen Abzug zugelassen. [beck-aktuell]

Der 5. Väterkongress des Vereins Väteraufbruch für Kinder am kommenden Samstag, 23. Juni, fokussiert das Thema „Vereinbarkeit auch für Väter – Familie zwischen Eigen- und Fremdbetreuung“ und geht den Fragen nach

  • inwieweit Väter die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder bereichern,
  • welche Probleme Väter bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben,
  • wie die Konkurrenzsituation von aktiven Vätern im Vergleich zu Arbeitnehmern ohne Kinder aussieht und
  • wie groß die Gestaltungsspielräume für diese Väter sind

Mehr beim VafK.


Der Wochenendvater 2.01. Layout: Ralf Grabowski auf Basis von Gabis Wordpress-Templates.