Auch unverheiratete Väter sollen künftig uneingeschränkt das Sorgerecht für ihre Kinder haben. Wenn es sein muss, auch gegen den Willen der Mutter. Heute hat das Bundeskabinett ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, dasübrigens auch für Altfälle gilt!
Endlich kam die Bundesregierung in die Pötte, schließlich haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht diese entsprechende Änderung schon lange angemahnt. »Leitbild des Entwurfs ist, das grundsätzlich beide Eltern die Sorge gemeinsam tragen, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht«, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
