Alleinerziehende mit nichtehelichen Kindern werden beim Unterhalt verfassungswidrig benachteiligt. In einem heute bekannt gegebenen Beschluss forderte das Bundesverfassungsgericht eine Gleichbehandlung mit Geschiedenen. Es verwarf damit die derzeitigen Regelungen, nach denen Geschiedene sich länger ausschließlich um ihr Kind kümmern können als Nicht-Verheiratete. Damit steht die Unterhaltsrechtsreform der großen Koalition auf der Kippe.
Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete den Gesetzgeber, den Betreuungsunterhalt bis Ende 2008 neu zu regeln. Bis dahin dürfen die bestehenden Regelungen weiter angewendet werden. [ksta/FTD]
2007 23 Mai
Karlsruhe kippt Unterhaltsgesetz
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2 Kommentare
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Der Wochenendvater - Infos zu Scheidung, Trennung, Unterhalt, Kinder » Blog Archiv » Wieder was Neues im Unterhaltsrecht:
[...] Die Reform der Reform der Reform der Reform… … des Unterhaltsrechts. Nun soll der Anspruch auf Betreuungsunterhalt im Regelfall drei Jahre dauern und gleichmäßig allen Kinder betreuenden Elternteilen zustehen. Ministerin Brigitte Zypries verwirft die bislang noch im Gesetzentwurf vorgesehene Bevorzugung des Traditionellen: Es soll egal sein, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Das meldet die FAZ. Diese Änderungen sind die Konsequenzen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter bemäkelten die Vevorzugung Verheirateter. [...]
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Sascha Schröder:
Ich finde das hier in Deutschland echt traurig,das die Frau im falle einer Scheidung mit dem Mann machen kann was sie will.Wenn sie es auf den Betreuungsunterhalt ankommen lässt dann kann mann noch so viel verdienen und es bleibt unterm Strich nichts über.Diese Sachlage müsste dringend geändert werden so das dem Unterhaltspflichtiegen Partner der den ganzen Tag arbeitet ein würdieges Leben ermöglicht wird.Die Gesetze sind einfach veraltet und passen nicht mehr in die heutiege Zeit.











