Wenn Kinder von Geburt an privat krankenversichert waren, dann dürfen sie es auch nach einer Scheidung bleiben. Der Unterhaltspflichtige (in den meisten Fällen der Vater) muss ihnen den Beitrag bezahlen. Auch denn, wenn es die Möglichkeit gibt, dass das Kind über die Mutter gesetzlich mitversichert wird. Das hat jetzt das OLG Koblenz entschieden. [focus/pkv]
2010 29 Jan
Kind darf in privater Krankenversicherung bleiben
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