Der Wochenendvater

Infos zu Scheidung, Trennung, Unterhalt, Kinder

Wenn Kinder von Geburt an privat krankenversichert waren, dann dürfen sie es auch nach einer Scheidung bleiben. Der Unterhaltspflichtige (in den meisten Fällen der Vater) muss ihnen den Beitrag bezahlen. Auch denn, wenn es die Möglichkeit gibt, dass das Kind über die Mutter gesetzlich mitversichert wird. Das hat jetzt das OLG Koblenz entschieden. [focus/pkv]

Weiterempfehlen: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Webnews
  • Digg
  • del.icio.us
  • Ask
  • Book.mark.hu
  • Facebook
  • YahooMyWeb
  • Google Bookmarks
  • Tausendreporter

Post to Twitter

Dieser Beitrag wurde geschrieben am Freitag, 29. Januar 2010 und wurde abgelegt unter "Recht & Politik, Unterhalt". Du kannst die Kommentare verfolgen mit RSS 2.0. Du kannst hier einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback senden von deiner eigenen Seite.

Noch keine Kommentare.

Kommentar hinterlassen

XHTML erlaubte Tags: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>


Der Wochenendvater 2.01. Layout: Ralf Grabowski auf Basis von Gabis Wordpress-Templates.