Wenn ein Kind ausdrücklich und aus nachvollziehbaren Gründen den Umgang mit einem Elternteil verweigert, können die Treffen befristet ausgesetzt werden. Zu diesem Urteil kam das jetzt OLG Nürnberg (Az: 10 UF 790/08).
In dem verhandelten Fall war die 13 Jahre alte Tochter zusammen mit der Mutter in eine andere Stadt gezogen. Das Sorgerecht war teilweise dem Jugendamt übertragen worden. Ein Familiengericht gestand dem Vater an einigen Tagen im Monat einen betreuten Umgang mit der Tochter zu. Der Vater wollte seine Tochter häufiger sehen. Es kam zu dem Prozess vor dem OLG.
Die Richter schlossen sich der Meinung eines Sachverständigen an, wonach es der Tochter nicht gut tue, den als aggressiv wahrgenommenen Vater zu sehen. Deshalb wurde der Umgang für die nächsten anderthalb Jahre ausgesetzt.
Ob nach dieser Zeit die Tochter ihren Vater dann lieber sehen mag? [sz]











