Der Wochenendvater

Infos zu Scheidung, Trennung, Unterhalt, Kinder

Wenn ein Kind ausdrücklich und aus nachvollziehbaren Gründen den Umgang mit einem Elternteil verweigert, können die Treffen befristet ausgesetzt werden. Zu diesem Urteil kam das jetzt OLG Nürnberg (Az: 10 UF 790/08).

In dem verhandelten Fall war die 13 Jahre alte Tochter zusammen mit der Mutter in eine andere Stadt gezogen. Das Sorgerecht war teilweise dem Jugendamt übertragen worden. Ein Familiengericht gestand dem Vater an einigen Tagen im Monat einen betreuten Umgang mit der Tochter zu. Der Vater wollte seine Tochter häufiger sehen. Es kam zu dem Prozess vor dem OLG.

Die Richter schlossen sich der Meinung eines Sachverständigen an, wonach es der Tochter nicht gut tue, den als aggressiv wahrgenommenen Vater zu sehen. Deshalb wurde der Umgang für die nächsten anderthalb Jahre ausgesetzt.

Ob nach dieser Zeit die Tochter ihren Vater dann lieber sehen mag? [sz]

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Dieser Beitrag wurde geschrieben am Mittwoch, 14. April 2010 und wurde abgelegt unter "Recht & Politik, Umgang". Du kannst die Kommentare verfolgen mit RSS 2.0. Du kannst hier einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback senden von deiner eigenen Seite.

2 Kommentare

  1. Christian Waschke:

    Noch vor dem Umzug der Mutter wurde ein Gutachten vom AG Mettman eingeholt in dem die vorherige Sachverständige zum folgendem Ergebnis kam.

    Hier ein Auszug des Forensischen (5000 €) Gutachten:
    Laura und Herr Waschke hätten viel Freunde am Umgang miteinander gezeigt. Es sei eine enge, emotional positive Beziehung zwischen Laura und Herrn Waschke festgestellt worden. Er habe ihr aber Grenzen gesetzt, wenn das notwendig gewesen sei. Insbesondere zu Herrn Waschke zeigt Laura wiederholt körperliche Kontaktaufnahme und Umarmungen. Ferner erscheint “dies war im Rahmen der zeitlich eng umgrenzten Verhaltensbeobachtungen zu erkennen” sie im Haushalt des Herrn Waschke entspannter und kindlicher. Herr Waschke zeigt ebenfalls die Motivation, das Kind Laura Waschke zumindest hälftig in seinem Haushalt zu erziehen. Sein Wunsch, die Erziehung und Versorgung des Kindes Laura auszuüben, wird ebenfalls von einer starken Zuneigung zu dem Kind und den von ihm wahrgenommenen Bedürfnissen des Kindes getragen.

    Schliesslich muss für das Wohl Lauras auch der Umgang mit Herrn Waschke sichergestellt werden, falls Frau K. nach Bayern umziehen möchte. Eine Unterbrechung des Umgangs oder deutlich Verringerung des Umgangs (bisher zwei kompette Tage in der Woche und jedes zweite Wochende von Freitag nach der Schule bis Montag zur Schule)würde das Kindeswohl Lauras beeinträchtigen. Ferner wird empfohlen, die Nachholung ausgefallener Umgangskontakte zu regeln,
    z. B. dass der ausgefallene Umgang jeweils am darauffolgenden Wochenende nachgeholt wird.

    Freya von Romatowski
    Dipl.-Psychologin, Dipl.-Pädagogin
    Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP / DGPs

    Leider folgte weder das AG Mettmann, AG Cham noch OLG Nürnberg dem Gutachten sondern liessen es zu das das Kind vom Mutter und Stiefvater weiterhin misshandelt(Gehirnwäsche)wurde.

    Der ganze Fall ist auf http://www.väter-für-gerechtigkeit.de nachzulesen.

  2. strom anbieter:

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