Der Wochenendvater

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Wer seinen Job freiwillig aufgibt, muss dennoch weiterhin Unterhalt zahlen. Das hat das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) im März festgestellt (Az.: 6 UF 95/09).


In dem Fall ging es darum, dass ein Versicherungsmakler freiwillig seinen gut dotierten Job aufgegeben hat, um künftig als Hilfskoch zu arbeiten. Freilich dürfe er das tun, sagten die Richter, aber er müsse dennoch den gleichen Unterhalt bezahlen.

Was in jedem Fall vielleicht auch mit den gesunden Menschenverstand nachzuvollziehen ist, kann in anderen Fällen jedoch wirklich ärgerlich werden. Was, wenn jemand in seinem Job partout nicht mehr glücklich ist und umschulen möchte? Wir leben in Zeiten brüchiger Lebensläufe. Wer möchte schon 40 Jahre am Stück den gleichen Job machen? Für viele Unterhaltszahler gibt es aber solche Möglichkeiten der Persönlichkeitsentwicklung nicht.

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Dieser Beitrag wurde geschrieben am Montag, 26. Juli 2010 und wurde abgelegt unter "Recht & Politik". Du kannst die Kommentare verfolgen mit RSS 2.0. Du kannst hier einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback senden von deiner eigenen Seite.

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