Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Rechte leiblicher Väter weiter gestärkt, die sich Kontakt mit ihrem Kind wünschen. Deutsche Gerichte dürften Männern nicht einfach die Klärung der Vaterschaft und den Umgang mit ihren mutmaßlichen Kindern verweigern, so das Urteil.
Wer in Deutschland bisher ein Kind mit einer Frau gezeugt hat, die mit einem anderen Mann verheiratet ist, hat es bisher schwer gehabt, Umgang mit seinem zu erstreiten. Denn automatisch wurde dem Ehemann die Vaterschaft zugesprochen, der biologische Vater war rechtelos, denn das Ehepaar stimmte der Bestimmung der Vaterschaft nicht zu. Deshalb schmetterten alle deutsche Gerichte das Ansinnen des Klägers ab.
Seit heute ist das anders.Die deutsche Rechtssprechung muss sich nach diesem Grundsatzurteil richten.
Der Väteraufbruch für Kinder hat das Straßburger Urteil zu den Rechten leiblicher Väter begrüßt und sieht nun den Gesetzgeber in der Pflicht. “Wir müssen dafür sorgen, dass leibliche Väter schneller soziale Väter werden können für ihre Kinder”, sagte der Vorsitzende Rainer Sonnenberger. Es dauere viel zu lange, wenn ein leiblicher Vater sich seine Rechte vor Gericht erkämpfen müsse. [dw]











