Nach einem Gesetzesentwurf soll der biologische, leibliche Vater auch dann ein Umgangsrecht mit seinem Kind erhalten, wenn er bislang keine enge soziale Bindung zu ihm aufgebaut hat. So steht es in dem Referentenentwurf, den Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger jetzt vorstellte. Das neue Umgangsrecht bedeute eine wesentliche Verbesserung zugunsten des biologischen Vaters im Verhältnis zu seinem Kind, das in einer Ehe mit Mutter und rechtlichem Vater aufwächst. Bislang stehe dem biologischen Vater eines Kindes ein Umgangsrecht nur zu, wenn ihn mit seinem Kind bereits eine enge persönliche Beziehung verbindet. [beck-aktuell]
2012 30 Mai
Neues Umgangsrecht stärkt die Väter
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