Auch unverheiratete Väter sollen künftig uneingeschränkt das Sorgerecht für ihre Kinder haben. Wenn es sein muss, auch gegen den Willen der Mutter. Heute hat das Bundeskabinett ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, dasübrigens auch für Altfälle gilt!
Endlich kam die Bundesregierung in die Pötte, schließlich haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht diese entsprechende Änderung schon lange angemahnt. »Leitbild des Entwurfs ist, das grundsätzlich beide Eltern die Sorge gemeinsam tragen, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht«, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Laut dem neuen Gesetz liegt das Sorgerecht zunächst nach wie vor bei der nicht-verheirateten Mutter (bei verheirateten Eltern wird die elterliche Sorge weiterhin standardmäßig geteilt). Allerdings wird auf Antrag des Vaters das Sorgerecht geteilt. Der einfache, begründungslose Widerspruch der Mutter gilt nicht mehr. Und sie muss sich an bestimmte Fristen halten.
Ist die Mutter nicht einverstanden mit der gemeinsamen Sorge, hat der Vater die Möglichkeit, zunächst zum Jugendamt zu gehen, um doch noch eine Einigung mit der Mutter zu erreichen. Er kann aber auch gleich das Familiengericht anrufen. Im gerichtlichen Verfahren erhält die Mutter Gelegenheit zur Stellungnahme, die Frist dafür endet frühestens sechs Wochen nach der Geburt. Gibt die Mutter keine Erklärung ab, entscheidet das Familiengericht sofort und erteilt gemeinsames Sorgerecht. [BMJ]











